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Macht Promi-Glanz müde Marken wirklich munter?

Donnerstag, 9. August 2007 - 17:02 Uhr
Von Max Zorno

Heiner Lauterbach hat viel erlebt. Auch gestern hatte er wieder gut lachen: Sein Lebenswandel mit Sex, Drogen und Alkohol hatte keinen Negativeinfluss auf die Marke Karamalz und den Produzenten Eichbaum - dies hat das Landgericht München II festgestellt und eine Schadenersatzklage des Unternehmens gegen ihn zurückgewiesen.

Eichbaum hatte Lauterbach einst als prominentes Werbegesicht für alkoholfreies Karamalz-Bier unter Vertrag genommen. Als Lauterbach während der Vertragslaufzeit in seiner Autobiografie "Nichts ausgelassen" allerhand Sauf- und Sex-Eskapaden beichtete, forderte Eichbaum 142.500 Euro Werbehonorar zurück und reklamierte einen Schaden: Das Image des Schauspielers sei so 'beeinträchtigt' gewesen, dass er nicht mehr als Werbeträger einsetzbar gewesen sei. Die Brauerei führte an, sie habe Umsatzeinbußen erlitten.

Dies konnte das Gericht nicht nachvollziehen. Eine Verletzung der Vertragspflicht sei nicht festzustellen. Eichbaum habe keine negative Auswirkungen der Biografie nachweisen können. (vgl. Pressemeldung)

Diese Einschätzung regt mich an, einmal über Sinn und Unsinn von Werbung mit bekannten Gesichtern nachzudenken: Wenn Negativschlagzeilen über einen Werbe-Promi nicht das Image und den Umsatz einer Marke schädigen, warum sollen dann gerade positive Schlagzeilen beflügelnd und umsatzsteigernd wirken?

Antworten

Es gibt doch noch jede Menge weiterer Testimonials, deren Lebenswandel eine negative Wirkung auf deren Image bzw. auf das Image der von Ihnen beworbenen Marke haben könnte… der ehemals Tennisschläger schwingende Besenkammer-Befruchter, der golfspielende unadelige Kaiser mit Zeugungskompetenz an Weihnachtsfeiern, der Blitz-Ehen-Multi-Platin Komponist aus Tötensen...

Ich denke, was das rechtliche und damit die Grundlage für Schadensersatz angeht, wird das im wesentlichen eine Frage des jeweiligen Vertragslage zwischen den beteiligten Parteien sein, wo i.d.R. sicherlich auch Allgemeinplätze wie "gute Sitten, Religion- und Gleichstellungsthemen" vereinbart sind. Ob Sex-Eskapaden und Saufgelage dann gegen die guten Sitten etc. verstossen, ist, wie vorliegend, Sache der Rechtssprechung. Die Konsumenten werden darüberhinaus doch ihr eigenes Urteil an den Supermarktkassen fällen.

Interessieren würde mich auch, ob Heiner L. für ein Malzbier überhaupt das richtige Testimonial ist. Das Produkt hätte ich jetzt eher bei jugendlichen Konsumenten vermutet und mich dann gefragt, ob besagter Schauspieler dort wirklich punkten kann?

Viele Grüsse aus der Schweiz
SH :-)

[ Von: Stefan am 10.08.07 um 11:10 Uhr ]

Coca Cola beispielsweise weiss schon warum man keine Prominente Personen in Werbespots einsetzt.

Das klassische Beispiel.

Coca Cola ohne Prominenz.
Pepsi mit Prominenz.

[ Von: regelbrecher am 10.09.07 um 00:37 Uhr ]

Heiner Lauterbach hat sich nach seinem Zusammenbruch vom Saulus zum Paulus gewandelt: braver Familienvater, glücklicher und treuer Ehemann. Solche Stories gefallen den Leuten, das menschelt so schön. Becker, Beckenbauer sind nunmal Lichtfiguren und man verzeiht ihnen ihre kleinen Fehltritte, vor allem wenn sie dann noch zerknirscht und reumütig ein paar Statements abgeben. Daran ziehen sich die Leute selbst hoch, wenn Idole Mist bauen und sich zuschauen lassen müssen, wie sie sich herauswinden.

Wenn aber jemand am absteigenden Ast ist, geben ihm Negativschlagzeilen noch den Rest.

[ Von: Beate Strauß am 25.09.07 um 17:32 Uhr ]

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