Zorno.de ist die Gedanken-Sammlung von Christian Rothe, Marketing-Berater: "Bei mir finden Sie Rat und Tat in Marketingfragen. |
Einzelnen Tagebucheintrag lesenAbmahnung: Mein Clinch mit RechtsanwältenMittwoch, 4. April 2007 - 19:22 Uhr
Anwaltliche Gestaltungswünsche Mein Zorno-Website macht vielen Leuten Spaß: "Endlich wagt es jemand, die Wahrheit über Marketingfehler auszusprechen." Doch nicht alle vertragen die Wahrheit. Eine Firma will mir meine Aussagen über ihre Zeitungsanzeige verbieten. Dazu flatterte mir unlängst eine Abmahnung ins Haus. Die Krux: Wer als Business-Blogger über die eigene Branche berichtet und offen anspricht, was Sache ist, redet dabei zwangsläufig auch über Wettbewerber und deren Leistungen. Hier kommt das Wettbewerbsrecht ins Spiel: Ein außenstehender Journalist dürfte ganz ungestraft schreiben, was ich geschrieben habe. Mir als Brancheninsider will ein Wettbewerber nun nahezu vollständig den Mund verbieten - und zwar so gründlich, dass er mir zwei Anwaltsbüros gleichzeitig auf den Hals hetzt. Das Putzige: Die Anwaltsbüros scheinen nichts voneinander zu wissen. Inzwischen setzt sich mein Rechtsanwalt Dr. Bahr mit dem Fall auseinander. Lesen Sie selbst die Abmahnschreiben und machen Sie sich Ihr eigenes Bild. Ich tröste mich mit Georg Christoph Lichtenberg: zu tragen, ohne jemandem den Bart zu versengen." AntwortenÜber die Sache an sich lässt sich ggf. ja streiten, was ja nun auch geschieht. Geht man davon aus, dass der Kläger recht bekommt (hoffentlich nicht), kann man auch über das Ausmass der "Zensur" ja noch geteilter Meinung sein - diese "Schwärzungen" sollten allerdings schon in etwa deckungsgleich sein, liegt doch die gleiche Gesetzgebung und Rechtssprechung dahinter.
Denk ich an Deutschland in der Nacht... [ Von: Stefan am 05.04.07 um 17:47 Uhr ] Ganz offensichtlich ist die Zahl der notleidenden Rechtsanwälte und -anwältinnen, die sich mit standardisierten Abmahnschreiben ein Zubrot verdienen bzw. verdienen möchten, ganz erheblich. Ich wünsche mir, es gelingt ihnen nicht, Zorno mundtot zu machen. Ich drücke (wenn auch nur symbolisch) die Daumen. Wann wird dem (geradezu "anwaltlich-parasitären") Abmahn(un)wesen in Deutschland eigentlich endlich ein Ende bereitet..? [ Von: Holger B. am 16.04.07 um 11:18 Uhr ] Das mit der praktisch gleichzeitigen Beauftragung zweier Rechtsanwälte ist schon ein Eigentor. Die Firma wird doch wohl kaum vorgehabt haben zwei Anwälte zu entlohnen! Und dann die deutlich differierenden Forderungen, die Mandantin tut sich scheinbar sehr schwer damit sich zu entscheiden? Der erste Anwalt möchte sogar unerwünschte Textstücke, ohne Einbehalt von Kopien, vernichtet haben (Pkt4): Das müssen ja hochpeinliche Beweise von Unkompetenz sein, wenn sichergestellt werden soll, dass niemals mehr eine Person diese zu Gesicht bekommt :-). Möglicherweise kannst du juristisch belangt werden, deine journalistische Tätigkeit als Zorno von deiner Firma Amitra noch deutlicher zu trennen. Wer weiß schon wie die Juristen so etwas auslegen. Eine Abwerbung von Kunden bei den kritisierten Kampagnen, nehme ich an, wirst du wohl nicht beabsichtigen. Die betroffenen Kunden werden sich kaum die Blöße geben und eigene Fehler eingestehen. Sind es doch die Auftraggeber, die sich ihre manchmal unfähigen Werbeleute auswählen, die eine Abnahme verantworten, die sich gerne von extrovertierten selbstbewussten Kreativen Honig um den Mund schmieren lassen und denken, nur weil eine Agentur mit Preisen und Lobhudelei der eigenen Branche bedacht wurde, muss sie gut sein. Oder jemand möchte Kosten drücken. Es ist anzunehmen, dass es sich leider nicht nur um Ausnahmen handelt, bei denen ein Praktikant, Student oder günstiger Quereinsteiger im Hintergrund die eigentliche Arbeit oder zumindest die Implementierung übernimmt. Mit den entsprechenden Konsequenzen. Einen allumfassenden Maulkorb wird dir die abmahnende Firma kaum anlegen können. Genau genommen ist diese Reaktion einer Firma auf einen Blogeintrag recht dumm. Gerade der Blog ermöglicht es Angesprochenen, selbst zu einer Meinung Stellung zu nehmen und Dargelegtes zu korrigieren. Dumm, wenn man keine Argumente hat und meint andere mit der Kanone zum Schweigen bringen zu müssen. Bringt einer Firma jedoch nichts: Wenn du die Firma ärgern wolltest, könntest Du genauso gut einem „Branchenfremden“ deine Beiträge geben, sozusagen als Ghostwriter oder eine Pressemitteilung verfassen und es wird dann einfach unter anderem Namen online veröffentlicht. Ich bin gespannt wohin sich die Rechtsprechung in Sachen Blogs in den nächsten Jahren entwickeln wird. Gerade der Aspekt der Meinungsfreiheit, die Revolution der Möglichkeiten in der Kommunikation die das Web gebracht hat, hat mich seit meinem ersten Kontakt mit dem Internet fasziniert. Die Informations- und Meinungsmacht liegt seitdem nicht mehr alleine bei wenigen großen Medien, PR-Leuten und Lobbyisten. Jeder, der etwas Interessantes oder Wichtiges zu sagen hat, hat gute Chancen von einem breitem Publikum wahrgenommen zu werden. Das Internetnutzung neuerdings als Rundfunk deklariert wird, juristisch untermauert, ist da schon irgendwie merkwürdig. [ Von: Birgit am 19.04.07 um 00:06 Uhr ] Ich muss sagen, netter Versuch. Aber eine Abmahnung die ins "Gewerbliche Licht" rutscht, ist nichts wert, so wie ein Vorredner das schon richtig Gedeutet hat.
"Steini" [ Von: Steni am 20.04.07 um 00:59 Uhr ] Neue Antwort schreibenHinweis: Um hier etwas zu schreiben, muss in Ihrem Browser JavaScript aktiviert sein. Außerdem läuft hier ein Spamfilter: Wenn Ihr Kommentar nicht sofort erscheint, hat er sich darin verfangen und wird in den nächsten Stunden von mir freigelassen. Was nun als nächstes?
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