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Freitag, 12. März 2010
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Bild Marketingberater Max Zorno

Zorno.de ist die Gedanken-Sammlung von Christian Rothe, Marketing-Berater:

"Bei mir finden Sie Rat und Tat in Marketingfragen.
Ich wäre erfreut, wenn ich mir mit meinen Leistungen Ihr Vertrauen erarbeiten dürfte."

Zornos Tagebuch

Einzelnen Tagebucheintrag lesen

Achtung Superlativ!

Mittwoch, 3. Dezember 2003 - 21:11 Uhr
Von Max Zorno

Hier ist er wieder, der fixeste aller Marketing-Berater, mit der interessantesten Meldung des Tages:

Wer sich einer Allein- oder Spitzenstellung rühmt, der hat die Richtigkeit dieser Allein- oder Spitzenstellung im Prozess zu beweisen.

Wer also behauptet, er sei "die Nummer 1", der muss auch an Marktmacht oder Umsatz seine Wettbewerber tatsächlich überragen. Es müssen jedoch nur Tatsachenbehauptungen nachweisbar richtig sein. Beinhaltet eine Werbung ein Werturteil, so ist die entsprechende Bewerbung, auch wenn sie Alleinstellungscharakter hat, grundsätzlich zulässig. Die Behauptung etwa "der schönste Film des Jahres" stellt keine Tatsachenbehauptung dar, da die Frage der Schönheit nicht beweisbar ist.

Das OLG Bamberg hatte nun eine Bewerbung eines Einrichtungshauses zu überprüfen, welches mit dem Slogan "Deutschlands bestes Einrichtungshaus" geworben hatte. Das OLG meinte, dass es sich auch bei dieser Bewerbung um keine Tatsachenbehauptung, sondern um ein Werturteil handelt, da die Frage, wer bzw. was das Beste ist, individuell verschieden beantwortet werde. Für den einen kommt es auf das preisgünstigste Sortiment an, für den anderen auf die größte Auswahl bzw. die Serviceleistungen.

Gelesen bei Absatzwirtschaft Online.

Unternehmens-Selbstdarstellung jetzt kritisch prüfen

Achtung, Freunde des "Wir-sind-die-Tollsten-und-Besten"-Selbstbeweihräucherungs-Marketings! Ab jetzt heißt es, vorsichtig zu sein. Man schaue bei vielen Firmen auf die Internetseiten: 75% der Inhalte sind pure Selbstdarstellung - und ohne Nutzen für den Kunden. Nach dem aktuellen Urteil darf man sich da keine falsche Behauptung mehr erlauben.

Ich meine: Jetzt alle Formulierungen vom Anwalt kontrollieren zu lassen, ist keine Lösung. Lieber diesen Mist gleich löschen!

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