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Freier Wettbewerb endlich richterlich verboten

Donnerstag, 27. November 2003 - 10:05 Uhr
Von Max Zorno

Neues aus Absurdistan berichtet heute die Frankfurter Rundschau:

Auch die Bestückung der Grillroste auf dem Bremer Weihnachtsmarkt ist behördlich und juristisch geregelt. Eine Steak-Braterei darf keine Bauernbratwürste anbieten, entschied das Verwaltungsgericht Bremen in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Das gemeinsame Angebot von Steak und Wurst störe den Wettbewerb auf dem Markt, wiesen die Richter die Klage der Braterei zurück. Sonst könne ein Kinderkarussellbetreiber auch Glühwein an die Eltern verkaufen.

Hier finden Sie die volle Meldung in der FR.

Warum darf nicht der Kunde entscheiden?

Warum soll nicht der Karusselbetreiber Glühwein verkaufen dürfen, wenn er damit ein Kundenbedürfnis befriedigt? Anscheinend halten die Richter die Kundschaft für zu blöd, selbst zu entscheiden, von wem sie ihre Würste und ihren Glühwein kaufen will.

In diesem Land muss anscheinend jeder Mist reglementiert sein. Woanders regelt's der Markt selbst: Kauft kein Mensch einen Glühwein beim Karussellbetreiber, dann wird er den Verkauf wieder einstellen. Ist der Karussellbetreiber mit seinem Angebot erfolgreich, hat er offensichtlich ein dringendes Bedürfnis der Kunden bestens befriedigt - und die Glühweinbuden-Besitzer müssten sich fragen, warum der Kunde nicht mehr bei ihnen kauft. Sie müssten überlegen, wie sie ihr Angebot so attraktiv machen, dass sich der Kunde seine Kopfschmerzen lieber wieder bei ihnen holt.

Freie Fahrt den kundenorientierten Anbietern!

Meine Meinung: Nicht die umtriebigen Steakbuden-Besitzer, sondern die Richter stören den Wettbewerb. Wer solche Urteile fällt, verhindert, dass das beste Angebot für den Kunden entsteht. Es kann und darf keine geschützten Biotope für einzelne Anbieter geben. Freie Entfaltung den kreativen, kundenorientierten Anbietern!

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